
Sich von einem Arbeitsvertrag zu trennen, ist selten ein freudiger Moment – aber mit der richtigen Vorlage wird der Papierkram zumindest erledigt. Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt laut § 622 BGB (amtliche Fassung) vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Ob Sie als Arbeitnehmer selbst kündigen oder als Arbeitgeber ein Kündigungsschreiben verfassen müssen: Wir zeigen, welche Word-Vorlagen es gibt und worauf Sie achten sollten.
Gesetzliche Formvorschrift: Schriftform gemäß § 623 BGB · Mindestkündigungsfrist (Arbeitnehmer): 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende · Kündigungsfrist in der Probezeit: 2 Wochen
Kurzüberblick
- Kündigung muss eigenhändig unterschrieben sein (§ 623 BGB)
- Gesetzliche Kündigungsfrist: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende (§ 622 BGB)
- Probezeit: 2 Wochen Kündigungsfrist (§ 622 Abs. 3 BGB)
- E-Mail-Kündigung ist nicht formwirksam (Karrierebibel – Ratgeber zur Kündigung)
- Die rechtliche Sicherheit von Vorlagen aus verschiedenen Quellen ist oft nicht vergleichbar (Karriereakademie – Mustervergleich)
- Kündigungsfrist Arbeitnehmer: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende (§ 622 BGB)
- Frist bei Probezeit: 2 Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB)
- Für Arbeitgeber gestaffelt ab 2 Jahren Betriebszugehörigkeit (§ 622 BGB)
- Bestätigung der Kündigung anfordern (Jobs.ch – Vorlage mit Bestätigungsbitte)
- Arbeitszeugnis beantragen (Karrierebibel – Zeugnisanspruch)
- Resturlaub und Überstunden abgelten lassen (Karrierebibel – Resturlaub)
Die folgende Tabelle fasst die vier Eckdaten zusammen, die in keiner Kündigung fehlen dürfen:
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Schriftform | Kündigung muss eigenhändig unterschrieben sein (§ 623 BGB) |
| Mindestfrist Arbeitnehmer | 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende |
| Probezeitfrist | 2 Wochen |
| Kündigungsschutzgesetz | Gilt nur ab mehr als 10 Arbeitnehmern im Betrieb (§ 23 KSchG) |
Das Muster: Wer die falsche Vorlage nutzt, riskiert Formfehler – und damit die Unwirksamkeit der Kündigung.
Wie finde ich die richtige Vorlage zur Kündigung des Arbeitsvertrags?
Welche kostenlosen Word-Vorlagen gibt es?
- Jobs.ch (Schweizer Jobportal) bietet eine Vorlage mit acht Bestandteilen – inklusive Mustertext: „Hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht per [Datum].“
- Karriereakademie (Karriereratgeber) stellt vier verschiedene Muster zur Verfügung – von freundlich bis sachlich.
- Arbeitsrechte.de (deutsches Rechtsportal) bietet ein Word-Dokument mit der Formulierung „ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Termin“.
- Arbeitsvertrag.org (deutsche Muster-Seite) liefert ein ähnliches Muster mit der gleichen Kernformulierung.
Nicht jede Vorlage ist auf dem neuesten Rechtsstand. Ein Blick ins Impressum und das Datum der Vorlage verrät, ob sie aktuell ist – veraltete Muster können zur rechtlichen Falle werden.
Wo finde ich Vorlagen für Arbeitgeber?
Für Arbeitgeber gibt es gesonderte Muster, etwa auf den Seiten von Arbeitsrechte.de (deutsches Rechtsportal). Entscheidend ist, dass die Kündigung die Kündigungsschutzgesetz-Grenzen (KSchG) beachtet: In Betrieben mit bis zu 10 Arbeitnehmern gilt der Kündigungsschutz nicht.
Die Karrierebibel (deutscher Karriereratgeber) empfiehlt, das Schreiben immer an eine konkrete Person (Chef oder Personalabteilung) zu richten – nicht an eine allgemeine Adresse.
Gibt es Vorlagen zum Ausdrucken?
Ja, Word-Vorlagen sind bewusst zum Ausdrucken gedacht, da die Kündigung eigenhändig unterschrieben werden muss. Karrierebibel (deutscher Karriereratgeber) weist darauf hin, dass die Unterschrift zwingend erforderlich ist – eine eingescannte Unterschrift reicht nicht.
Das Fazit: Die Wahl der Vorlage hängt von Ihrer Rolle ab. Wer die falsche Vorlage nutzt, riskiert Formfehler – und damit die Unwirksamkeit der Kündigung.
Wie schreibe ich eine freundliche Kündigung?
Welche Formulierungen sind angemessen?
Eine freundliche Kündigung beginnt mit einer höflichen Anrede und einem Dank für die Zusammenarbeit. Jobs.ch (Schweizer Jobportal) schlägt einen optionalen Abschlusssatz vor, der die Wertschätzung ausdrückt. Karriereakademie (Karriereratgeber) bietet eine eigene Kategorie „Freundliche Kündigung“ mit entsprechenden Formulierungshilfen.
Wie bleibe ich professionell trotz freundlichem Ton?
Die Kündigungserklärung selbst muss klar und eindeutig sein – der freundliche Ton darf die rechtliche Wirksamkeit nicht beeinträchtigen. Karriereakademie (Karriereratgeber) rät, die Kündigung mit den Worten „Hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht“ einzuleiten und den Dank danach zu platzieren.
Eine freundliche Kündigung bewahrt die professionelle Ebene – das kann bei zukünftigen Referenzen oder einer möglichen Wiedereinstellung entscheidend sein. Der Ton zeigt, dass Sie die Zusammenarbeit trotz Trennung wertschätzen.
Die Kunst liegt in der Balance: Freundlich, aber nicht schwammig – klar, aber nicht verletzend. Eine gute Vorlage liefert beides.
Welche Kündigungsfristen gelten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?
Wie lang ist die gesetzliche Kündigungsfrist?
Für Arbeitnehmer beträgt die gesetzliche Frist gemäß § 622 BGB (amtliche Fassung) vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende. Diese Frist gilt als Mindestfrist – vertraglich kann sie verlängert, aber nicht verkürzt werden.
Gelten für Arbeitgeber andere Fristen?
Ja. § 622 BGB (amtliche Fassung) staffelt die Fristen für Arbeitgeber nach der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Bei zwei Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt die Frist einen Monat zum Monatsende, bei fünf Jahren zwei Monate, bei acht Jahren drei Monate, bei zehn Jahren vier Monate, bei zwölf Jahren fünf Monate, bei 15 Jahren sechs Monate, bei 20 Jahren sieben Monate.
Was ist bei verlängerten Fristen zu beachten?
Individuelle Arbeitsverträge können längere Kündigungsfristen vorsehen. Wichtig: Die Frist für den Arbeitnehmer darf nicht länger sein als die für den Arbeitgeber – sonst ist die Klausel unwirksam (§ 622 Abs. 6 BGB).
Die Kündigungsfristen sind das Rückgrat jeder Kündigung. Wer die falsche Frist ansetzt, kündigt ins Leere – die Fristkontrolle ist der erste Schritt, bevor Sie die Vorlage ausfüllen.
Was ist bei der Kündigung in der Probezeit zu beachten?
Welche Vorlage für die Probezeit verwenden?
In der Probezeit ist eine einfachere Vorlage ausreichend, da kein Grund genannt werden muss. Jobs.ch (Schweizer Jobportal) bietet eine universelle Vorlage, die auch für die Probezeit genutzt werden kann.
Wie lautet die Kündigungsfrist in der Probezeit?
Die Frist beträgt gemäß § 622 Abs. 3 BGB (amtliche Fassung) zwei Wochen. Das gilt für beide Seiten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Muss ein Grund genannt werden?
Nein. Karriereakademie (Karriereratgeber) bestätigt, dass eine Begründung in der Probezeit nicht erforderlich ist. Eine kurze, sachliche Kündigung ohne Angabe von Gründen ist rechtlich einwandfrei.
Die Probezeitkündigung ist formal einfacher – aber die kurze Frist erfordert schnelles Handeln. Wer den letzten Tag verpasst, hat keine zweite Chance.
Wie kündige ich als Arbeitgeber in einem Kleinbetrieb?
Welche Besonderheiten gelten in Kleinbetrieben?
In Betrieben mit zehn oder weniger Arbeitnehmern gilt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) nicht (§ 23 KSchG). Das bedeutet, dass der Arbeitgeber keinen besonderen Kündigungsgrund vorweisen muss – die Kündigung ist auch ohne sozialrechtliche Rechtfertigung möglich.
Muss der Betriebsrat beteiligt werden?
Nein, sofern kein Betriebsrat im Unternehmen existiert. In Kleinbetrieben ist ein Betriebsrat selten, aber möglich. Falls vorhanden, muss er dennoch vor jeder Kündigung angehört werden (§ 102 BetrVG).
Gilt das Kündigungsschutzgesetz?
Nein, aber die Kündigung muss trotzdem schriftlich und fristgerecht erfolgen. § 623 BGB (amtliche Fassung) schreibt die Schriftform zwingend vor – auch in Kleinbetrieben.
Für Kleinbetriebe ist die Kündigung formal einfacher, aber nicht risikofrei. Auch ohne Kündigungsschutz kann eine Diskriminierungsklage drohen – etwa wegen Alters, Geschlechts oder Behinderung.
Kündigung in 5 Schritten – so gelingt’s
- Passende Vorlage auswählen – je nach Rolle: Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Probezeit oder Kleinbetrieb.
- Vorlage ausfüllen – alle Pflichtfelder: Name, Adresse, Kündigungsdatum, Unterschrift. Die Formulierung von Arbeitsvertrag.org (deutsche Muster-Seite) lautet: „Hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“
- Kündigung unterschreiben – eigenhändig, nicht digital. Eine eingescannte Unterschrift ist nicht formwirksam (§ 623 BGB).
- Kündigung fristgerecht einreichen – am besten per Einwurf-Einschreiben oder persönlich gegen Empfangsbestätigung. Die Fristen sind in den obigen Abschnitten beschrieben.
- Bestätigung anfordern – fordern Sie in der Kündigung selbst eine schriftliche Bestätigung des Erhalts und des Beendigungsdatums, wie es in der Vorlage von Arbeitsrechte.de (deutsches Rechtsportal) vorgesehen ist.
„Unsere Kündigungsvorlage für Arbeitnehmer ist rechtlich geprüft und enthält alle notwendigen Formalien – von der Anrede bis zur Unterschriftszeile.“
– Arbeitsrechtsservice von arbeitsvertrag.org
„Ein Kündigungsschreiben muss immer schriftlich eingereicht werden – am besten mit Empfangsbestätigung. Die Vorlagen helfen, den Überblick über die Formalien zu behalten.“
– Ratgeber von Staufenbiel.de/Karrierebibel
Verwandte Beiträge: Sitzungsprotokoll Schreiben – Anleitung mit Vorlagen und Beispielen
Häufig gestellte Fragen
Muss eine Kündigung einen Grund enthalten?
Nein, für eine ordentliche Kündigung ist grundsätzlich kein Grund erforderlich, außer der Kündigungsschutz greift (z. B. bei Betriebsratsmitgliedern oder Schwangeren). In der Probezeit ist ein Grund nie nötig (Karriereakademie).
Kann ich während der Elternzeit kündigen?
Ja, auch während der Elternzeit können Sie Ihr Arbeitsverhältnis ordentlich kündigen. Der besondere Kündigungsschutz für Elternzeit gilt nur für Kündigungen durch den Arbeitgeber. Beachten Sie die verlängerten Fristen aus Ihrem Vertrag.
Was ist eine fristlose Kündigung?
Eine fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort ohne Einhaltung einer Frist. Sie ist nur aus wichtigem Grund möglich, z. B. bei Diebstahl oder Arbeitsverweigerung. Die Vorlage muss dann den Grund nennen und die Fristlosigkeit klar erklären.
Kann ich die Kündigung per E-Mail verschicken?
Nein, eine Kündigung per E-Mail ist nicht formwirksam. Karrierebibel betont: Die Schriftform verlangt eine eigenhändige Unterschrift auf Papier – eine E-Mail erfüllt das nicht.
Muss die Kündigung unterschrieben werden?
Ja, zwingend. Die Kündigung muss handschriftlich unterschrieben sein (§ 623 BGB). Eine eingescannte Unterschrift oder digitale Signatur reichen nicht aus.
Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist versäume?
Dann tritt die Kündigung erst zum nächstmöglichen Termin in Kraft – Sie müssen also länger arbeiten oder zahlen. Eine verspätete Kündigung kann auch unwirksam sein, wenn die Frist absolut versäumt wurde.
Wie kündige ich richtig nach Erhalt einer Gehaltserhöhung?
Es gibt kein gesetzliches Hindernis – die Gehaltserhöhung ändert nichts an Ihrem Kündigungsrecht. Achten Sie nur auf eventuelle Rückzahlungsklauseln im Vertrag („Gehaltserhöhung nur bei Verbleib im Unternehmen“).



