Unter Vormundschaft versteht man die rechtliche Fürsorge für eine Person, die ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln kann – meist Minderjährige oder Erwachsene mit Behinderung. Der Vormund übernimmt die gesetzliche Vertretung und sorgt für das Wohl des Betreuten.
Synonyme zu „vormundschaft“
Betreuung
Pflegschaft
Kuratelle
Sorgerecht
Obhut
Fürsorge
Vormundstellung
Bevormundung
Rechtspflegschaft
Amtsvormundschaft
Mündelschutz
Gegenteile & Gegenstücke
Was bedeutet „vormundschaft“?
Vormundschaft ist ein rechtliches Fürsorgeverhältnis, bei dem eine natürliche oder juristische Person (der Vormund) für eine schutzbedürftige Person (das Mündel) handelt. Sie umfasst die Vertretung in Rechtsgeschäften, die Vermögensverwaltung und die Entscheidung über persönliche Angelegenheiten. Im deutschen Recht wird die Vormundschaft heute weitgehend durch die rechtliche Betreuung für Erwachsene ersetzt.
Wortart: Substantiv, feminin
Anderes Wort für: „Vormundschaft“ – das gebräuchlichste Synonym ist Betreuung, gefolgt von Pflegschaft und Kuratelle.
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Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Vormundschaft und Betreuung?
Vormundschaft betrifft Minderjährige, Betreuung hingegen volljährige Personen. Seit 1992 wird die Betreuung für Erwachsene bevorzugt, da sie weniger entmündigend wirkt und die Selbstbestimmung stärkt.
Welche Synonyme für „vormundschaft“ sind besonders gebräuchlich?
Die häufigsten Synonyme sind „Betreuung“, „Pflegschaft“ und „Kuratelle“. Im familiären Kontext wird auch „Sorgerecht“ oder „Obhut“ verwendet. „Bevormundung“ hat eine negative Nebenbedeutung.
Kann ein Erwachsener unter Vormundschaft gestellt werden?
Nein, für Erwachsene gibt es heute die rechtliche Betreuung. Die Vormundschaft ist im deutschen Recht für Minderjährige vorgesehen, deren Eltern die Sorge nicht ausüben können. Für Volljährige ist nur eine Betreuung möglich.