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Unzumutbar — Synonym & alternatives Wort

„unzumutbar“ beschreibt eine Belastung oder Anforderung, die so stark ist, dass sie nicht verlangt oder ertragen werden kann – ein Zustand, der die Grenze des Zumutbaren überschreitet.

Häufigste Synonyme:

unerträglichuntragbarinakzeptabel

Wortart: Adjektiv · Redaktionell geprüft · Politikstudio

Synonyme zu „unzumutbar“

unerträglich
untragbar
inakzeptabel
unannehmbar
unverhältnismäßig
exorbitant
übermäßig
unhaltbar
ungebührlich
unbillig
unverantwortlich
unpassend

Gegenteile & Gegenstücke

zumutbar
annehmbar
erträglich
akzeptabel

Was bedeutet „unzumutbar“?

Das Adjektiv „unzumutbar“ drückt aus, dass eine Handlung, Bedingung oder Belastung nicht verlangt werden kann, weil sie die persönliche oder rechtliche Zumutbarkeitsgrenze überschreitet. Im Alltag wird es häufig für überhöhte Forderungen, unangemessene Wartezeiten oder extrem hohe Kosten verwendet. Im juristischen Kontext (z. B. BGB) bezeichnet Unzumutbarkeit eine Situation, in der die Erfüllung einer Pflicht nicht mehr verlangt werden darf.

Wortart: Adjektiv

Anderes Wort für: unerträglich – eines der häufigsten Synonyme.

„unzumutbar“ im Kreuzworträtsel – Antworten nach Buchstaben

unbillig8 Buchstabenungerecht, unangemessen
untragbar9 Buchstabennicht zu tragend
übermäßig9 Buchstabenzu groß, exzessiv
unhaltbar9 Buchstabennicht zu rechtfertigen
exorbitant10 Buchstabenextrem hoch
unzumutbar10 Buchstabennicht zumutbar
unannehmbar11 Buchstabennicht akzeptabel
unerträglich12 Buchstabennicht zu ertragen
ungebührlich12 Buchstabenunangemessen, unschicklich
inakzeptabel12 Buchstabennicht akzeptabel

Tipp: Wählen Sie die Zeile, deren Buchstabenanzahl zu den Kästchen im Rätsel passt.

Häufige Fragen

Was bedeutet „unzumutbar“?

Es beschreibt eine Situation, Anforderung oder Belastung, die so außergewöhnlich stark ist, dass man sie nicht mehr von jemandem verlangen kann – sie überschreitet die Grenze des Zumutbaren.

Welche Synonyme für „unzumutbar“ sind am gebräuchlichsten?

Die geläufigsten sind „unerträglich“, „untragbar“ und „inakzeptabel“. Je nach Kontext kommen auch „unannehmbar“, „exorbitant“ oder „unverhältnismäßig“ infrage.

Was versteht man unter Unzumutbarkeit im BGB?

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (z. B. § 275, § 313) bezeichnet Unzumutbarkeit, dass eine Leistungspflicht entfällt, wenn ihre Erfüllung für den Schuldner nicht verlangt werden kann – etwa bei unverhältnismäßigen Kosten oder persönlicher Notlage.