„unzumutbar“ beschreibt eine Belastung oder Anforderung, die so stark ist, dass sie nicht verlangt oder ertragen werden kann – ein Zustand, der die Grenze des Zumutbaren überschreitet.
Synonyme zu „unzumutbar“
untragbar
inakzeptabel
unannehmbar
unverhältnismäßig
exorbitant
übermäßig
unhaltbar
ungebührlich
unbillig
unverantwortlich
unpassend
Gegenteile & Gegenstücke
annehmbar
erträglich
akzeptabel
Was bedeutet „unzumutbar“?
Das Adjektiv „unzumutbar“ drückt aus, dass eine Handlung, Bedingung oder Belastung nicht verlangt werden kann, weil sie die persönliche oder rechtliche Zumutbarkeitsgrenze überschreitet. Im Alltag wird es häufig für überhöhte Forderungen, unangemessene Wartezeiten oder extrem hohe Kosten verwendet. Im juristischen Kontext (z. B. BGB) bezeichnet Unzumutbarkeit eine Situation, in der die Erfüllung einer Pflicht nicht mehr verlangt werden darf.
Wortart: Adjektiv
Anderes Wort für: unerträglich – eines der häufigsten Synonyme.
„unzumutbar“ im Kreuzworträtsel – Antworten nach Buchstaben
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Häufige Fragen
Was bedeutet „unzumutbar“?
Es beschreibt eine Situation, Anforderung oder Belastung, die so außergewöhnlich stark ist, dass man sie nicht mehr von jemandem verlangen kann – sie überschreitet die Grenze des Zumutbaren.
Welche Synonyme für „unzumutbar“ sind am gebräuchlichsten?
Die geläufigsten sind „unerträglich“, „untragbar“ und „inakzeptabel“. Je nach Kontext kommen auch „unannehmbar“, „exorbitant“ oder „unverhältnismäßig“ infrage.
Was versteht man unter Unzumutbarkeit im BGB?
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (z. B. § 275, § 313) bezeichnet Unzumutbarkeit, dass eine Leistungspflicht entfällt, wenn ihre Erfüllung für den Schuldner nicht verlangt werden kann – etwa bei unverhältnismäßigen Kosten oder persönlicher Notlage.